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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Allgemeines

Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne daß es in jedem Einzelfalle einer diesbezüglichen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile daraus aus irgendwelchen Gründen ihre Wirksamkeit verlieren sollten. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder im Einzelfall bereits Erfüllungshandlungen gesetzt haben. Mündliche, telefonische oder telegrafische Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Vertretern, bedürfen wie sämtliche sonstige Änderungen und Ergänzungen dieser AGB unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für eine Vereinbarung vom Abgehen von der Schriftform.

2. Angebot und Auftrag

Alle Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Bestellungen gelten erst nach unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung als angenommen. Sollten auf Bestellerseite Umstände auftreten, welche eine klaglose Übernahme oder Bezahlung der bestellten Ware gefährden oder sollte zumindest ein solcher Anschein bestehen, steht es uns frei, auch bereits bestätigte Aufträge zu stornieren oder deren Erfüllung bis zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Übernahme und Bezahlung aufzuschieben. In solchen Fällen kann ein Lieferverzug unsererseits nicht entstehen.

3. Preise

Preisangaben verstehen sich jeweils ohne Mehrwertsteuer. Im übrigen erfolgt die Berechnung zu den vereinbarten Preisen. Sollten sich jedoch zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die unseren Preisen zugrunde liegenden Kostenfaktoren ändern (Herstellungs-/ Rohstoffkosten, Lohnerhöhungen, Anhebung und Einführung von Steuern, Erhöhung der Transportkosten, etc.) gilt der am Tage der Lieferung gültige Preis.

4. Zahlung und Zahlungsverzug

Rechnungen sind laut den umstehenden Bedingungen zahlbar. Zahlungen gelten als geleistet, wenn die Gutschriftsanzeige des Geldinstitutes bei uns vorliegt. Bei Überschreitungen der Zahlungsfrist kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte dürfen wir Verzugszinsen in der Höhe von 6 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, jedenfalls aber zumindest 12 % p. a. in Rechnung stellen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Besteller, alle uns daraus entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu ersetzen. Skontoabzug wird nicht gewährt, wenn noch frühere Rech-nungen offenstehen. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden auch alle übrigen noch offenstehenden Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln und Schecks gehen zu Lasten des Bestellers. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, welche die Befürchtung rechtfertigen, daß der Besteller vermindert kreditfähig ist und die uns erst nach Abschluß des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, auch im Falle einer Stundung, zur Folge. Sollten in diesem Falle Wechsel noch nicht eingelöst sein, so hat der Verkäufer dennoch sofortigen Anspruch auf Bezahlung. Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, z. B. Überschreitung eines bestimmten Zahlungszieles, schleppende Zahlungsweise, Eingang ungünstiger Auskünfte, etc. berechtigen uns, Sicherstellung oder Vorausleistung der Zahlung vor Leistungserbringung zu verlangen, auch wenn dies zunächst nicht vereinbart war.

5. Lieferung

Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Bestellers, dies auch bei frachtfreier Lieferung. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der Ware geht mit der Verladung auf den Besteller über, auch wenn diese auf unsere Fahrzeuge erfolgt. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers versichert. Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - sei es, daß sie bei uns oder unseren Lieferfirmen eingetreten sind, z. B. durch Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Warenmängel oder behördliche Maßnahmen - verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, ohne daß dem Besteller daraus Ansprüche erwachsen oder er erteilte Aufträge stornieren kann. Sie berechtigen uns ferner zu Teilleistungen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Ansprüche auf Schadenersatz aus einer Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Wird bei Abrufaufträgen eine Teillieferung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht abgenommen, kann sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert und sofort zur Gänze in Rechnung gestellt werden oder wir können die Ware ohne vorherige Ankündigung zustellen. Ferner steht es uns frei, auf Kosten und Gefahr des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten. Die durch den Abrufauftrag entstandenen Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn diese vom Bestelller bei Übernahme der Ware auf den Lieferpapieren vermerkt wurden. Bei Lieferverzug unsererseits trotz fix vereinbarter Lieferzeit oder eines Liefertermins muß uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen setzen. Sollten wir bis dahin mit der Auftragserfüllung immer noch säumig sein, erwächst dem Besteller das Recht, den Auftrag zu stornieren, ohne jedoch weitergehende Ansprüche geltend zu machen.

6. Mängelrügen

Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware unter spezifizierter Angabe des gerügten Mangels schriftlich erfolgen, soweit dieser erkennbar ist. Später auftretende Schäden (= versteckte Mängel) sind unverzüglich, spätestens aber vor Ablauf von 3 Monaten ab Warenübernahme, schriftlich zu rügen. Bei Beanstandungen ist uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Reklamationen, welcher Art auch immer, beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderung nicht. Der Besteller ist nicht berechtigt, der Wert einer Beanstandung mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen, den Preis eigenmächtig zu reduzieren oder den Rechnungsbetrag zurückzubehalten. Handelsübliche Abweichungen im Maß, in der Qualität, im Gewicht, in der Farbe und in der Stärke der Ware berechtigen nicht zu deren Beanstandung. Übliche Mehr- oder Minderlieferungen - je nach Auflage bis zu 20 % - sind vorbehalten. Für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Zusammenbringung mit nicht verträglichen Substanzen verursacht werden, haften wir nicht. Bei rechtzeitig erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern, wobei uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Schadenersatzansprüche jedweder Art, auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

7.Lagerbedingungen

Für Ware, welche länger als 6 Monate beim Besteller lagert, kann keine Haftung übernommen werden. Die Ware muß bei Lagerung vor Nässe und UV-Einstrahlung geschützt sein und darf nicht in der Nähe von Heizgeräten oder anderen Wärmequellen gelagert werden. Die Ware muß mindestens 24 Stunden vor Verarbeitung im Produktions- oder Ver-arbeitungsraum gelagert werden. Bei Kälte ist ein Konditionierungs-zeitraum von 48 Stunden erforderlich.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten, bei Scheck oder Zahlung mittels Wechsels bis zur Einlösung, unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Weiterveräußerung, die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Der Besteller tritt uns schon jetzt seine Forderung gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Ver-arbeitung unserer Waren entsteht, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn sicherheitshalber ab. Bei Verbindung oder Ver-mischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt uns der Besteller den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkvertrages derart bearbeitet, daß ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns der Besteller im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab. Dem Besteller ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme von Dritten hat uns der Besteller, bei sonstiger Schadenersatzpflicht, unverzüglich unter Bekanntgabe der erforderlichen Daten zu informieren.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Kirchbichl. Für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Kufstein zuständig. Wir sind unsererseits jedoch jedenfalls berechtigt, nach unserer Wahl beim sachlich zuständigen Gericht des Bestellers zu klagen. Es gilt aus-schließlich österreichisches Recht.

10. Unwirksamkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel am nächsten kommt und wirksam ist.